Klasse BE oder alte Klasse 3:
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 und Klasse BE dürfen alle einachsigen und doppelachsigen Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Klasse B:
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.